Allgemeines
Personal
| Personal in MAK | 204,52 |
| Auszubildende | 36 |
| Teilzeitquote (ohne Anwärter) | 45,8 % |
Stand 01.01.2025
Amtsbezirk
Der Amtsbezirk des Finanzamts Fürth umfasst die Gebiete der Stadt Fürth und des Landkreises Fürth.
Damit ist das Finanzamt Fürth für folgende Gebietskörperschaften örtlich zuständig:
5 Stadtgemeinden | 2 Marktgemeinden | 8 Landgemeinden |
| Stadt Fürth | Markt Cadolzburg | Ammerndorf |
| Stadt Langenzenn | Markt Rosstal | Großhabersdorf |
| Stadt Oberasbach | Obermichelbach | |
| Stadt Stein | Puschendorf | |
| Stadt Zirndorf | Seukendorf | |
| Tuchenbach | ||
| Veitsbronn | ||
| Wilhermsdorf |
Aufgaben
Nach dem Finanzverwaltungsgesetz sind die Finanzämter für die Verwaltung der Steuern (Ausnahmen: Zölle, Verbrauchsteuern) zuständig, soweit sie nicht den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden übertragen wurden.
Der Bezirk des Finanzamts Fürth umfasst die Stadt und den Landkreis Fürth. Näheres dazu finden Sie in unserer Rubrik Über uns/Amtsbezirk.
Das Finanzamt Fürth ist für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen und Vermögen zuständig, die in der Stadt Fürth oder im Landkreis Fürth ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Für die Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen ist das Finanzamt Fürth zuständig, wenn sich das Vermögen oder der wertvollste Teil des Vermögens im Bezirk des Finanzamts Fürth befindet.
Für die Besteuerung von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist das Finanzamt Fürth zuständig, wenn sich die Geschäftsleitung im Bezirk des Finanzamts Fürth befindet.
Für die Umsatzsteuer mit Ausnahme der Einfuhrumsatzsteuer ist das Finanzamt Fürth zuständig, wenn der Unternehmer sein Unternehmen im Bezirk des Finanzamts Fürth betreibt.
Für die Festsetzung der Grundsteuer- und Gewerbesteuermessbeträge ist das Finanzamt Fürth zuständig, wenn sich das Grundstück bzw. der Betrieb im Bezirk des Finanzamts Fürth befindet.
